§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, nachfolgend auch FKT42 GmbH genannt, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Tobias Fröhlich und Michael Siedenbiedel.
§ 2 Nutzungsrechte, Rechte Dritter
1. Der Auftraggeber erhält an der gelieferten Software ein zeitlich unbefristetes, einfaches Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht ist persönlich, nicht übertragbar und nicht ausschließlich.
2. Die FKT42 GmbH behält die vollen Eigentumsrechte an den Softwarelösungen. Die lizenzierten Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden zur Nutzung überlassen und nicht verkauft, sofern im Einzelfall nicht anders schriftlich bestimmt.
3. Ein Verleihen, Vermieten oder Verleasen der Software ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich bestimmt oder im Rahmen der vertraglichen Nutzung erforderlich, darf der Auftraggeber Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der FKT42 GmbH nicht, auch nicht teilweise, vervielfältigen, be- und umarbeiten oder übersetzen. Er darf sie ferner nicht disassemblieren, dekompilieren, rekonstruieren oder sonstige Verfahren anwenden, um den Quellcode zu ermitteln oder sonstige Informationen über die Konzeption oder Erstellung der Software zu erlangen.
§ 3 Copyrights
Der Auftraggeber trägt alle rechtliche Verantwortung im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das "Recht am eigenen Bild". Für vom Auftraggeber beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch die FKT42 GmbH erstellten Arbeiten verbleibt bei der FKT42 GmbH.
§ 4 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zugrunde liegende Software ausschließlich für die im Vertrag genannten Verwendungszwecke zu verwenden. Der gesamte Quelltext, sowie einzelne Module und Funktionen, dürfen nicht an Dritte weitergegeben, sowie für andere eigene Projekte verwendet werden. Es dürfen keine Modifikationen an der bestehenden Softwarelösung ohne schriftliche Genehmigung durch die FKT42 GmbH vorgenommen werden. Die FKT42 GmbH ist stets im Impressum der Software als Partner für die technische Umsetzung zu führen, solange Bestandteile der Software verwendet werden.
2. Darüber hinaus kann der Auftraggeber eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Programms zu kennzeichnen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm, den Quellcode, der Datenbank sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Auftraggeber sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie des Urheberrechts hinzuweisen.
4. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker gehört, darf der Auftraggeber nicht anfertigen.
§ 5 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
1. Sofern nicht im Einzelfall schriftlich anders geregelt, darf der Auftraggeber die Software nur auf einem ihm zur Verfügung stehenden System einsetzen.
2. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware oder einem System ist unzulässig. Die Benutzung der Software durch mehrere Mitarbeiter des Auftraggebers ist gestattet.
§ 6 Programmänderungen
1. Bei auftretenden Fehlern im System steht dem Auftraggeber der Support durch die FKT42 GmbH zur Verfügung.
2. Die entsprechenden Handlungen dürfen nur dann kommerziell arbeitenden Dritten überlassen werden, die in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis mit dem Auftragnehmer stehen, wenn der Auftragnehmer die gewünschten Programmänderungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will. Dem Urheber ist eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen sowie der Name des Dritten mitzuteilen.
3. Sofern die genannten Handlungen aus gewerblichen Gründen vorgenommen werden, sind sie nur zulässig, wenn sie zur Schaffung, Wartung oder zum Funktionieren eines unabhängig geschaffenen interoperablen Programms unerlässlich sind und die notwendigen Informationen auch nicht veröffentlicht wurden oder sonst wie zugänglich sind.
4. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Gewähr für Fehlerfreiheit der Software kann nicht übernommen werden. Obwohl bei der Erstellung selbstverständlich die größte Sorgfalt verwendet wird, können Fehler trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Durch das Einwirken des Administrators/Benutzers auf das System und systeminternen Dateien/Templates, insbesondere durch das Update der jeweiligen Plattform, kann es zu Fehlern kommen, für die wir keine Haftung übernehmen können. Weiterhin kann nicht eingestanden werden für das Erreichen von Auftraggeberstandards oder für die Befriedigung von Auftraggeberbedürfnissen. Auch kann die FKT42 GmbH keine Gewähr oder Garantie übernehmen, dass die individuell entwickelte Software auf jedem Rechnersystem, jeder Umgebung und mit jedem anderen Programm, Browser oder Betriebssystem zusammenarbeitet.
§ 8 Änderungen
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch bei der FKT42 GmbH einlegt. Im Zweifelsfall gilt das Datum des Poststempels.
§ 9 Weitergeleitete Aufträge
Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die FKT42 GmbH einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die FKT42 GmbH den Auftrag dadurch, dass Sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der FKT42 GmbH auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
§ 10 Angebote
Die Angebote der FKT42 GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Gültig ist die jeweils aktuelle Preisliste und die im individuellen Angebot genannten Preise.
§ 11 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit der FKT42 GmbH kommt zustande, durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftraggeberauftrags per Fax, elektronischer Post, E-Mail, oder Zusendung und der Auftragsbestätigung durch die FKT42 GmbH.
§ 12 Daten
Der Auftraggeber stellt der FKT42 GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann die FKT42 GmbH nicht haftbar gemacht werden und der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an die FKT42 GmbH zu übermitteln.
§ 13 Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.
§ 14 Preise und Zahlungen
Die Rechnungsstellung erfolgt anteilig im Voraus nach unserer gültigen Preisliste bzw. des individuell mit dem Auftraggeber vereinbarten Preises. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der FKT42 GmbH und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Auftraggebers, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen von der FKT42 GmbH ausgeführt. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die FKT42 GmbH vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Auftraggeber spätestens innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Rechnungszugang schriftlich zu erheben. Im Zweifel gilt das Datum des Poststempels. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
§ 15 Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
Für alle Verträge gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Hamm.
§ 16 Schlussbestimmungen
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger des Auftraggebers von der FKT42 GmbH gebunden.
Sollten in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder in weiteren vertraglichen Vereinbarungen eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.